Diese AGB regeln die Nutzung des Helferportals (nachfolgend «Portal») zwischen Jonas Rohner, Leeweg 17, 5223 Riniken (nachfolgend «Anbieter») und dem nutzenden Verein oder der nutzenden Organisation (nachfolgend «Verein»).
Abweichende Bedingungen des Vereins gelten nur, soweit der Anbieter ihnen schriftlich zustimmt.
Der Anbieter stellt das Portal als Software as a Service über das Internet bereit. Es dient der Verwaltung von Mitgliedern, Helfereinsätzen, Pflichtstunden, Abwesenheiten, Beiträgen, Sanktionen und Ersatzabgaben eines Vereins.
Der Verein erhält ein nicht ausschliessliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die Dauer des Vertrags. Ein Anspruch auf Herausgabe der Software oder des Quellcodes besteht nicht.
Der Funktionsumfang ergibt sich aus der jeweils aktuellen Beschreibung auf der Website. Der Anbieter darf das Portal weiterentwickeln. Dabei gilt:
Drei Schritte, bewusst getrennt:
Bestellt der Verein nicht: Die Testphase endet automatisch, es entsteht keine Zahlungspflicht, und der Zugang geht ab Tag 61 in den Lesezustand nach Ziffer 4 über. Nach der Nachlauffrist (Ziffer 8) endet das Nutzungsverhältnis; Ziffer 8 gilt sinngemäss.
Es gelten die Preise gemäss der auf der Website veröffentlichten Preisliste in ihrer bei Bestellung oder Verlängerung gültigen Fassung. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken.
Mehrwertsteuer: Der Anbieter ist nicht mehrwertsteuerpflichtig; es wird keine Mehrwertsteuer geschuldet.
Änderung des Verlängerungspreises: Der Anbieter teilt eine Preisänderung für die kommende Periode spätestens 30 Tage vor Beginn der Kündigungsfrist nach Ziffer 9 per E-Mail mit. Ohne rechtzeitige Mitteilung gilt für die Verlängerung der bisherige Preis.
Die Rechnung wird per E-Mail als PDF mit QR-Zahlteil zugestellt und ist innert 30 Tagen zu bezahlen.
Bei Zahlungsverzug gilt die folgende Abfolge:
| Schritt | Wirkung |
|---|---|
| Ablauf der Zahlungsfrist | Kulanzfrist von 14 Tagen, Zugang unverändert |
| danach | Lesezustand: Daten bleiben sichtbar und exportierbar, neue Eingaben gesperrt. Der Anbieter mahnt schriftlich mit einer Nachfrist von 14 Tagen. |
| 90 Tage im Lesezustand | Der Vertrag gilt als vom Anbieter gekündigt. Ab diesem Zeitpunkt läuft die Nachlauffrist nach Ziffer 8, und danach werden die Daten gelöscht. |
Daten werden wegen Zahlungsverzugs nicht gelöscht — bis der Vertrag nach der obigen Tabelle endet. Die Sperre wird mit Zahlungseingang aufgehoben.
Zahlungsverzug von mehr als 90 Tagen gilt als schwerwiegende Vertragsverletzung im Sinne von Ziffer 9.
Der Verein verpflichtet sich:
Der Verein bleibt in jedem Fall Verantwortlicher für die Daten seiner Mitglieder. Berechnungen des Portals — Soll-Ist-Stunden, Beiträge, Sanktionen, Ersatzabgaben — sind Rechenhilfen; die Entscheidung trifft der Verein nach seinen eigenen Reglementen.
Der Anbieter betreibt das Portal mit der Sorgfalt eines Einzelbetreibers und strebt eine hohe Verfügbarkeit an. Eine bestimmte Verfügbarkeit wird nicht zugesichert. Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit angekündigt und in nutzungsarme Zeiten gelegt.
Der Anbieter erstellt tägliche verschlüsselte Sicherungen; sie werden 30 Tage aufbewahrt und danach überschrieben. Der Verein wird darauf hingewiesen, dass er seine Daten jederzeit selbst exportieren kann (Ziffer 8).
Der Anbieter haftet für Schäden aus Absicht und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt und unbegrenzt; diese Haftung kann nach Art. 100 OR nicht wegbedungen werden. Die Begrenzung im nächsten Absatz gilt für sie nicht.
Für leichte Fahrlässigkeit ist die Haftung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig, insbesondere für entgangenen Gewinn, Datenverlust trotz ordnungsgemässer Sicherung sowie mittelbare Schäden. Soweit ein Ausschluss unzulässig ist, ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit beschränkt auf das vom Verein in den letzten zwölf Monaten bezahlte Entgelt, mindestens aber auf CHF 500 — dieser Mindestbetrag gilt namentlich während der Testphase und vor der ersten Rechnung, in denen kein Entgelt bezahlt wurde.
Der Anbieter haftet nicht für Entscheidungen des Vereins, die auf Auswertungen des Portals gestützt werden, und nicht für die Richtigkeit vom Verein erfasster Daten.
Der Anbieter bearbeitet Mitgliederdaten ausschliesslich als Auftragsbearbeiter nach Art. 9 DSG. Massgebend ist der separate Auftragsbearbeitungsvertrag (AVV), der mit der Freischaltung Bestandteil dieses Vertrags wird; eine gesonderte Unterzeichnung ist möglich, aber nicht Voraussetzung. Für die eigenen Daten des Vereinskontos gilt die Datenschutzerklärung.
Rangfolge: In Datenschutzfragen geht der AVV diesen AGB vor (AVV Ziffer 11). Das gilt ausdrücklich auch für Fristen zur Löschung und zur Datenherausgabe und für die Datenkategorien.
Die Nachlauffrist — der eine Zeitraum, auf den sich beide Dokumente beziehen:
Nach Vertragsende beginnt eine Nachlauffrist von 30 Tagen. In dieser Frist gilt:
Nach Ablauf der Nachlauffrist löscht der Anbieter die Daten des Vereins innert 14 Tagen, einschliesslich der Kopien in den Sicherungen nach deren Ablauf (Ziffer 6). Ausgenommen sind Daten, für die eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht, namentlich die Rechnungsunterlagen des Anbieters (zehn Jahre, Art. 958f OR) — diese betreffen das Vertragsverhältnis mit dem Verein, nicht die Mitgliederdaten.
Der Vertrag läuft zwölf Monate ab der Bestellung (Ziffer 3) und verlängert sich um jeweils zwölf Monate, wenn er nicht 60 Tage vor Ablauf gekündigt wird. Die Kündigung erfolgt formlos per E-Mail.
Ordentliche Kündigung ist nur auf das Ende einer Periode möglich. Bereits bezahlte Entgelte werden nicht zurückerstattet.
Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund steht beiden Parteien offen, namentlich bei schwerwiegender Vertragsverletzung. Kündigt der Anbieter fristlos, ohne dass ein vom Verein zu vertretender wichtiger Grund vorliegt — etwa weil er den Betrieb einstellt —, wird das Entgelt für die nicht genutzte Zeit anteilig zurückerstattet. Kündigt er wegen einer Vertragsverletzung des Vereins, entfällt die Rückerstattung.
Vor einer Sperrung wegen missbräuchlicher Nutzung wird der Verein angehört, sofern nicht Gefahr in Verzug ist.
In jedem Fall gilt nach Vertragsende die Nachlauffrist nach Ziffer 8.
Änderungen werden dem Verein mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Verein nicht bis zum Inkrafttreten, gelten sie als angenommen. Bei Widerspruch kann der Verein auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens kündigen; bereits bezahlte Entgelte werden anteilig zurückerstattet.
⚠ Von dieser Zustimmungsfiktion ausgenommen sind alle datenschutzrelevanten Bestimmungen — namentlich Ziffer 5 lit. b und c, Ziffer 8 und alles, was der AVV regelt. Sie ändern sich nur nach dem Verfahren des AVV.
Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der übrige Vertrag gültig.
Es gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts. Gerichtsstand ist Riniken (Kanton Aargau); zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten.